Das Bosman Urteil hat den Fussball verändert
Der Bosman-Entscheid von 1995 und seine Auswirkungen. Kein anderes Gerichturteil hat den Fussball so geprägt wie das Bosman-Urteil im Jahr 2005
Der Spieler Jean-Marc Bosman und der Fall Bosman
Gibt man bei Google den Suchbegriff "Bosman" ein, so kommt man auf 2,74 Millionen Treffer (Stichtag 12. Juni 2007). Im Jahr 2005 wurde der damals 41-jährige Fussballer im Internet auf die Liste "berühmter Belgier" (259 Einträge) gesetzt. Trotzdem kennt kaum jemand Jean-Marc Bosman. Er ist finanziell auch nicht auf Rosen gebettet, obwohl er seinen Berufsfussballkollegen zu massiven Einkommenssteigerungen verhalf.
Jean-Marc Bosman, geboren am 30. Oktober 1964, spielte seit 1988 beim fünfmaligen belgischen Meister Royal club liégeois SA (RC Lüttich), der in den letzten Jahren stets im Schatten des Lokalrivalen Standard Lüttich gestanden war. Immerhin gelang dem RC Lüttich in der fraglichen Saison 1989/90 der belgische Cupsieg. Bosmans Vertrag, der ihm ein durchschnittliches Monatsgehalt von 120'000 BFR (knapp 3000 Euro) einschliesslich Prämien sicherte, lief am 30. Juni 1990 aus.
Vereinsführung und Spieler waren zerstritten. Um später Anspruch auf ein Transfergeld zu haben, bot ihm der Verein einen neuen Einjahresvertrag an mit dem vom Verband vorgeschriebenen Mindestgehalt von 30'000 BFR (750 Euro). Da Bosman die Unterschrift verweigerte, wurde er auf die Transferliste gesetzt. Kein Verein zeigte Interesse an einem Zwangstransfer mit der damit verbundenen (überhöhten) Ausbildungsentschädigung von 11,743 Millionen BFR. Schliesslich kontaktierte Bosman den französischen Zweitligisten US Dünkirchen und unterschrieb für ein Handgeld von 900'000 BFR einen Vertrag mit einem Monatsgehalt von 100 000 BFR.
Am 27. Juli 1990 einigten sich der RC Lüttich und die US Dünkirchen auf einen einjährigen Leihvertrag (1,2 Mio. BFR) mit Option für einen endgültigen Transfer (4,8 Mio. BFR). Da jedoch der RCL Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der US Dünkirchen hatte, unterliess er es, beim belgischen Verband einen Freigabeschein zu beantragen. Gleichzeitig sperrte er Jean-Marc Bosman und hinderte ihn während der ganzen Saison am Spielen.
Am 8. August 1990 erhob Bosman beim Tribunal de première instance Lüttich Klage gegen den RCL (und den belgischen Verband) und verlangte, erstens einen monatlichen Vorschuss von 100 000 BFR bis zu einer Neuanstellung, zweitens das Verbot, seine Einstellung bei einem anderen Klub durch Verlangen einer Geldsumme zu verhindern, sowie drittens dem Europäischen Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen. Am 9. November 1990 gab der Richter Bosman weitgehend Recht. Am 28. Mai 1991 bestätigte die Cour d'appel Lüttich den erstinstanzlichen Entscheid.
Bosman fand trotz des positiven Urteils keinen neuen Verein ? Verträge mit den französischen Vereinen Saint-Quentin und Saint-Denis de la Réunion sowie dem belgischen Drittligisten Olympic de Charleroi wurden wieder aufgelöst. Schliesslich beendete er seine Aktivlaufbahn beim belgischen Verein Vise. Bosmans Antrag auf Arbeitslosengeld war in Belgien abgelehnt worden; seine Frau hatte ihn unterdessen verlassen. Erst neun Jahre nach Prozessbeginn wurde ihm für sein vorzeitiges Karrierenende eine Entschädigung von 780 000 Euro zugesprochen. Gemäss seinem damaligen Anwalt Luc Masson war Bodman im Dezember 2005 bereits seit zehn Jahren arbeitslos.
Der Bosman-Entscheid vom 15. Dezember 1995
Mit dem ersten Urteil vom 19. Mai 1991 war der Streitfall vor der Cour d'appel Lüttich noch lange nicht beendet. Nach und nach wurden neben dem RC Lüttich und dem belgischen Fussballverband URBSFA auch die UEFA, die US Dünkirchen sowie die französische und niederländische Berufsvereinigung Union nationale des footballeurs professionnels (UNFP) beziehungsweise Vereniging van contractspelers (VVCS) hineingezogen. Bosman reichte am 9. April 1992 neue Anträge ein, so verlangte er 11 368 350 BFR Schadenersatz und 11 743 000 BFR als Entschädigung für den während seiner Laufbahn auf Grund der Transferreglemente entgangenen Gewinn.
Mehr und mehr wurde klar, dass es nicht mehr nur um den Einzelspieler Jean-Marc Bosman ging, sondern um eine grundsätzliche Überprüfung der geltenden Transfer- und Wettkampfreglemente. Darf ein Verein nach Ablauf des Vertrags für seinen Spieler eine Transfersumme, deklariert als Ausbildungsentschädigung, verlangen? Und wie viele EU-Ausländer sind für einen Verein spielberechtigt?
Am 11. Juni 1992 erklärte sich das Lütticher Gericht für diese Fragen als zuständig. Sein Entscheid wurde später vor den Cour d'appel und schliesslich sogar vor das belgische Kassationsgericht gezogen. Am 30. März 1995 wies die Cour de cassation die Beschwerde des belgischen Fussballverbandes zurück. Schliesslich hat der Internationale Gerichtshof am 15. Dezember 1995 in Luxembourg auf die ihm von der Cour d'appel Lüttich mit Urteil vom 1. Oktober 1993 vorgelegten Fragen für Recht erkannt:
1) Artikel 48 EWG-Vertrag steht der Anwendung von durch Sportverbände aufgestellten Regeln entgegen, nach denen ein Berufsfußballspieler, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, bei Ablauf des Vertrages, der ihn an einen Verein bindet, nur dann von einem Verein eines anderen Mitgliedstaats beschäftigt werden kann, wenn dieser dem bisherigen Verein eine Transfer-, Ausbildungs- oder Förderungsentschädigung gezahlt hat.
2) Artikel 48 EWG-Vertrag steht der Anwendung von durch Sportverbände aufgestellten Regeln entgegen, nach denen die Fußballvereine bei den Spielen der von diesen Verbänden veranstalteten Wettkämpfe nur eine begrenzte Anzahl von Berufsspielern, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, aufstellen können.
3) Die unmittelbare Wirkung von Artikel 48 EWG-Vertrag kann nicht zur Stützung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Transfer-, Ausbildungs- oder Förderungsentschädigung herangezogen werden, die zum Zeitpunkt des vorliegenden Urteils bereits gezahlt worden ist oder die zur Erfüllung einer vor diesem Zeitpunkt entstandenen Verpflichtung noch geschuldet wird; dies gilt nicht für Rechtsuchende, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren nationalen Recht Klage erhoben oder einen gleichwertigen Rechtsbehelf eingelegt haben.
Die Auswirkungen des Bosman-Entscheids von 1995
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Profi-Fussballer innerhalb Europas normale Arbeitnehmer im Sinne des EU-Vertrages sind. Daher gilt die Freizügigkeit nicht nur für behördliche, also staatliche Massnahmen, sondern auch für andere Vorschriften, die zur kollektiven Regelung der Arbeit dienen. Der EuGH verbot alle Forderungen nach Zahlung einer Ablösesumme für den Wechsel eines Spielers von einem EU-Staat in einen anderen nach Vertragsende. Auch die in einigen Ländern geltenden Ausländerregelungen, nach denen nur eine bestimmte Anzahl von Ausländern in einer Mannschaft eingesetzt werden durften, wurden ? soweit Spieler aus den EU-Staaten davon betroffen waren ? für ungültig erklärt.
Die Gelder, die zuvor über Transfersummen im Investitionskreislauf der Klubs blieben, flossen nach dem Bosman-Entscheid in die Taschen der Spieler und ihrer Berater. Es wurde vom Investitions- zum Konsumkapital. "Als die Ablösesummen nach dem Bosman-Urteil wegfielen, wusste niemand, wie er reagieren soll", beschrieb es Rainer Calmund, damals Manager von Bayer Leverkusen. "Die Vereine mussten sich verstärken, und dabei sind wirtschaftlich unvernünftige Entscheidungen gefallen. Zu schnell wurde zu viel Geld gezahlt."
Die starken Spieler sassen und sitzen am längeren Hebel. Dazu Christian Eichler: "So drehte einst der Präsident des Linzer ASK Glühbirnen heraus und liess alle Pissoirschüsseln bis auf eine abmontieren, um Kosten zu dämpfen. Und dann hockt dem zwischen Sparen und Spendieren zerrissenen Fussballfunktionär der fordernde Fussballprofi gegenüber, ein Angehöriger des modernen Wandergewerbes, assistiert von seinem Berater, und fordert, sagen wir, zwei Millionen pro Jahr, weil Sie es sind, ich könnte natürlich auch das Angebot aus England annehmen (das stand doch irgendwo als Gerücht in der Zeitung, ich weiss auch nicht, woher die das haben). Und wenn der Klub einwilligt, aber der Spieler überlegt es sich im Laufe eines Vertrages anders, weil er ein besseres Angebot bekommt, dann kommt er immer raus, und sei es durch Leistungsverweigerung wie Thierry Henri beim AS Monaco oder Julio Cesar bei Borussia Dortmund oder viele andere."
Unmittelbar nach dem Bosman-Urteil explodierten die Gehälter, ein Effenberg bekam prompt in Mönchengladbach mehr als fünf Millionen Mark pro Jahr, ein Balakov in Stuttgart mehr als sechs Millionen. 1999 überschritt die Zahl der Einkommensmillionäre in der Bundesliga die Hunderter-Grenze ? fast ein Drittel aller Erstliga-Profis. Von 1990 bis 1997 stiegen die Einnahmen der Bundesligaklubs um 150 Prozent, die Personalkosten um 280 Prozent.
Zum Thema Handgeld meint Eichler: "Hertha BSC Berlin wurde 1965 zum Abstieg aus der Bundesliga verdonnert, weil Handgelder über dem erlaubten DFB-Limit von 10 000 DM gelegen hatten. Das Bosman-Urteil führte zu einer Renaissance dieser für Fussballer angenehmen Zahlungsform. Seitdem, so Löwen-Präsident Wildmoser, 'verlangen gestandene Bundesligaprofis 50 Prozent der früheren Ablösesumme als Handgeld.' Dabei kann eine Hand so viel Geld gar nicht fassen."
"Diese (Spieler) wiederum kennen ihre Marktmacht und planen Karriereschritte strategisch ? so wie es derzeit Michael Ballack tut oder Arsenal-Star Thierry Henry", so Eichler zehn Jahre nach dem Bosman-Entscheid. "Sie lassen ihre Verträge auslaufen, ignorieren Angebote ihrer bisherigen Klubs und stellen sich ins Schaufenster: mit 28, 29 Jahren auf dem Gipfel der Möglichkeiten, sportlich wie finanziell. Solche Weltstars werden seit Bosman wie ein van Gogh nicht mehr gekauft, sie werden wie in einer globalen, nicht öffentlichen Auktion ersteigert, oft zu Rekordpreisen."
Die finanziell unter Druck geratenen Vereine versuchten, ihre wichtigsten Spieler durch langfristige Verträge an sich zu binden. Dies ist problematisch: Langfristige Verträge sind nur unter weit gehenden finanziellen Zugeständnissen denkbar. Die Fixkosten des Vereins schnellen in die Höhe und bleiben oben, auch wenn ein Spieler sportlich betrachtet keine Verstärkung des Vereins mehr darstellt und nicht mehr zum Einsatz gelangt. Und trotz dieser hohen "Versicherungssumme" gibt es keine absolute Sicherheit, dass der Spieler auch wirklich bis Vertragsende bleibt.
In den meisten Ländern waren ursprünglich nur zwei, später drei Ausländer spielberechtigt gewesen. Italien und Spanien verhängten nach der enttäuschenden WM 1966 sogar eine jahrelange Ausländersperre, Deutschland im Vorfeld der WM 1974 ein Auswanderungsverbot für Nationalspieler. Solche Schutzmassnahmen fielen 1995 mit einem Schlage dahin. In der Saison 1998/99 aber gab es in den fünf europäischen Spitzenligen Ausländeranteile von 40 bis 50 Prozent und nur noch vier Klubs verzichteten auf importierte Spieler ? Athletic Bilbao, das traditionellerweise nur Basken einsetzt, Montpellier, Piacenza und Venezia. Im Münchner Lokalderby Bayern gegen 1860 war am 24. April 1999 mit Markus Babbel nur noch ein Münchner Spieler auf dem Platz.
In Deutschland schnellte der Ausländeranteil in der Bundesliga von 19,1 Prozent (Saison 1994/95) auf 42,4 Prozent (2000/01). Mit einer Zunahme von 23,3 Prozent in sechs Jahren verlief die Entwicklung im Vergleich zu anderen Sportarten sogar noch moderat: Basketball + 21,9%, Handball + 28 %, Eishockey + 49,2%.
Zu den grossen Verlierern der Bosman-Entscheidung gehören vor allem jene Vereine, die mit guter Nachwuchsarbeit immer wieder Spitzenspieler hervorbringen, die dann von ausländischen Grossklubs mehr oder weniger gratis übernommen werden. Paradebeispiel hierfür ist Ajax Amsterdam.
Das Ajax-Team von 1995 wird von Christian Eichler neben den Nationalmannschaften von Uruguay (1930), Österreich (1932), Ungarn (1953), Brasilien (1958 und 1970), Deutschland (1972) und den Niederlanden (1974) sowie den Wunderteams von River Plate Buenos Aires (1942), Real Madrid (1960) und der AC Mailand (1989) zu den "elf Teams des Jahrhunderts" gerechnet. Ein halbes Jahr nach dem Sieg in der Champions-League bröckelte die Mannschaft auseinander, weil der Verein bedingt durch den begrenzten holländischen Markt seine Spieler nicht halten konnte. Innert zweier Jahre waren alle Stars ? meist ablösefrei - an italienische und spanische Klubs abgegeben, wobei der einstige Ajax-Trainer Louis van Gaal bei Barcelona etliche von ihnen wieder um sich scharte.
Problematisch sind die Auswirkungen auch für den Nachwuchs selbst. Es lohnt sich nicht mehr für die Vereine, in die Ausbildung zu investieren, da sie Gefahr laufen, dass die Besten ihnen billig abgeworben werden. Es ist für einen Verein nicht teurer, sich mit billigen Ausländern zu verstärken. Während einige Nachwuchsspieler von der neuen Situation profitieren können, wird die Situation für das Gros unter ihnen problematisch. Sie finden keine Mannschaft, in der sie sich zu fairen Konditionen weiter entwickeln können.
Dieser Text basiert auf der Maturaarbeit "Die Geschichte des Berufsfussballs" von Cyril Schiendorfer, eingereicht im MNG Rämibühl 2007.